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HYGIENEKOZEPT
Im Eingangsbereich stehen die Verhaltensregeln aus der CoronaSchVO, die unseren Betrieb betreffen. Der Zugang mit Erkältungssymptomen wird verweigert.
Unsere Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet, Türen stehen nach Möglichkeit auf, Desinfektionsspender befinden sich am Eingang und im Vorraum der Toiletten, jeweils so, dass bis zum Erreichen des Tisches keine Türklinke mehr angefasst werden muss. Die Spender sind mit der Bitte zur Nutzung versehen und dem Hinweis, dass wir unsere Gäste platzieren.
Die Abstände zu den einzelnen Plätzen an unterschiedlichen Tischen betragen mindestens 1,50 Meter. Die maximale Personenanzahl beträgt 10 pro Tisch.
Wir tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, der Gast ist nur an seinem Sitzplatz von dieser Pflicht befreit. Masken sind vor Ort erhältlich.
Die Bedienung vom Büffet ist ausschließlich mit Maske möglich, die Handdesinfektion am Spender in unmittelbarer Büffetnähe vor jedem Gang zum Büffet obligatorisch.
Jeder Gast erklärt sich bereit zur Kontaktdatenaufnahme, hierfür wird tischweise ein Formular mit der Rechnung vorgelegt. Die Formulare bewahren wir vier Wochen auf ohne diese elektronisch zu speichern. Eine vorher erstellte Teilnehmerliste mit Tischordnung erfüllt dieses Kriterium.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Maritta Clarenz
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